4 kompass märz 2017 ä n d e r u n g d e r k o m m u n a l v e r f a s s u n g am 26.10.2016 hat der niedersächsische landtag die kommunalverfassung nkomvg per 1. november 2016 geändert, im wesentlichen in folgenden punkten: die änderungen verplichten die kommunen ab 20 000 einwohnern, hauptamtliche gleichstellungs- beauftragte ohne vollen ausgleich der kosten zu beschäftigen, wie das konnexitätsprinzip es fordert. was für große kommunen keine einschränkung ist, trift insbesondere die kleineren kommunen ab 20 000 einwohnern. die fdp-landtagsfraktion beurteilt dieses als einen eingrif in die organisati- onshoheit der kommune. die zahl der hauptamtlichen gleichstellungsbeauftragten wird sich dadurch von 50 auf 130 erhöhen. die freie demokraten unterstützen die vorschläge, beim thema „direkte demokratie“ verbesserun- gen zu erringen. positiv ist hier die absenkung der quoren zu erwähnen, insbesondere im mittleren bereich auf 7,5 % zu gehen. glücklicherweise müssen die bürgerinnen und bürger auch weiterhin von den kommunen benachrichtigt werden, wenn ein bürgerbescheid stattindet. positiv zu sehen ist auch die plicht für die verwaltung, die initiatoren eines bürgerbegehrens in rechtlichen fragen kostenlos zu beraten. kritisch sehen die liberalen, dass die antragsteller sich bei einem bürgerbegehren keine gedanken mehr darüber machen müssen, wie das ganze bezahlt werden kann und dass damit bei einem erfolg der gewählten vertretung die entscheidungsfreiheit über den haushalt genommen wird. die bürgerbefragung wird durch die einwohnerbefragung ersetzt, an der auch ausländer und über 14 jahre alte einwohner teilnehmen dürfen. als kern des gesetzes wird die änderung bei der wirtschaftliche betätigung der kommunen gese- hen. ein unternehmen, das in konkurrenz mit der öfentlichen hand steht, hat im prinzip jetzt keine gesetzliche möglichkeit mehr, sein recht einzuklagen. es besteht keine wafengleichheit mehr zwi- schen der kommunalen ebene und der privaten ebene, die umsatzsteuer zahlen muss und deren mitarbeiter nach den branchentarifen zu bezahlen sind. dass die kommunen sich künftig auch über das gemeindegebiet hinaus wirtschaftlich betätigen können sollen, ist unter diesem aspekt wohl rechtswidrig. vom niedersächsischen städte- und gemeinebund wird diese erleichterung der wirt- schaftlichen betätigung allerdings begrüßt. darüberhinaus wird durch die hauptsatzung ein „livestream von ratssitzungen“ mit einchränkungen ermöglicht. (hh) mitgliedsbeiträge 2017 die mitgliedsbeiträge für das jahr 2017 sind fällig und werden ab dem 01. juli 2017 eingezogen. zuvor werden die einzelnen mitgliedsbeiträge, wo nötig, an die neuen individuellen mandatsträgereigenschaften angepasst. sollte sich für sie eine änderung ergeben, werden sie eine persönliche information hierzu erhalten. sollte ihre bankverbindung nicht mehr stimmen, so teilen sie uns bitte kurzfristig - per fax an 05130 - 95 39 57 oder per email an andrea-giese@vlk-nds.de - ihre korrekte bankverbindung mit. wenn sie uns kein lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir um überweisung auf das konto der vlk niedersachsen e.v. beim bankhaus hallbaum, iban de86 2506 0180 0000 1576 77. für fragen zu beiträgen und deren zahlung steht ihnen die schatzmeisterin andrea giese gern zur verfügung. impressum: hrsg.: vereinigung liberaler kommunalpolitiker in niedersachsen e.v., walter-gieseking-straße 22, 30159 hannover v.i.s.d.p.: jens beeck (damaschkestr. 8, 49811 lingen, email: jb@anwalt-beeck.de) redaktionelle beiträge & mitarbeit: jens beeck (jb), andrea giese (ag), prof. dr. herbert hotje (hh), dr. isa huelsz (ih), harald schöne (hs), marcel schiller (ms) bildquellen: das rathaus, 123rf, privat vlk-logo: vlk niedersachsen e.v.